Verbindlicher Rahmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit BURN-IN
Agentur · Galerie · Webshop · IT
Stand: 4/2026
Rahmen der Zusammenarbeit
Die folgenden Bestimmungen bilden den gemeinsamen vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit mit BURN-IN. Sie gelten für Leistungen in den Bereichen Agentur, Galerie, Kunstverkauf, Webshop sowie IT- und Digitalleistungen und schaffen Klarheit über Abläufe, Rechte und Verantwortlichkeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von BURN-IN für Agenturleistungen, Galerie, Kunstverkauf, Webshop sowie IT- und Digitalleistungen.
Inhaltsübersicht
- Allgemeines
- Agenturleistungen
- Galerie & Kunstverkauf
- Webshop & Fernabsatz
- IT- & Digitalleistungen
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
1. Allgemeines
Die Grundlagen der Zusammenarbeit mit BURN-IN.
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Lieferungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen BURN-IN und ihren Kund:innen.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Agentur, Kommunikation, Positionierung, Storytelling, Branding, strategische Beratung, Galerie, Kunstverkauf, Editionen, Auftragsarbeiten, Webshop sowie IT- und Digitalleistungen.
Abweichende Bedingungen von Kund:innen gelten nur, wenn sie von BURN-IN ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbraucher:innen gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
1.2 Vertragsabschluss
Angebote von BURN-IN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung, eine Bestellung im Webshop oder den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch der Kund:innen zustande.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, die Projektbeschreibung, die Produktseite im Webshop, ein Briefing, ein Pflichtenheft, eine Ticketbeschreibung oder eine sonstige Leistungsbeschreibung.
1.3 Leistungen und Mitwirkung
BURN-IN erbringt Leistungen mit der im jeweiligen Bereich üblichen fachlichen, gestalterischen und technischen Sorgfalt.
Kund:innen stellen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Rechteklärungen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen oder durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von BURN-IN. Vereinbarte Termine verschieben sich in angemessenem Umfang.
BURN-IN ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrags geeignete Dritte beizuziehen.
1.4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es gelten die im Angebot, Auftrag, Webshop oder in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Preise. BURN-IN ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist BURN-IN berechtigt, Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang zu verrechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren, Werke, Dateien und sonstige überlassene Leistungen im Eigentum von BURN-IN, soweit dies rechtlich zulässig ist.
1.5 Fremdleistungen und Drittanbieter
Fremdleistungen, insbesondere Druck, Versand, Transporte, Rahmung, Hosting, Domains, Softwarelizenzen, Plugins, technische Services, Plattformleistungen oder vergleichbare Leistungen Dritter, sind nur dann Teil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Solche Leistungen können im Namen der Kund:innen oder im Namen von BURN-IN auf Rechnung der Kund:innen beauftragt werden.
BURN-IN haftet für Leistungen Dritter nur im Fall eigenen Auswahlverschuldens und nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
1.6 Termine und höhere Gewalt
Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von BURN-IN, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Drittanbietern, technische Störungen, Lieferengpässe, Transportverzögerungen, Arbeitskämpfe oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände, verlängern Fristen und Termine angemessen.
Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, sofern BURN-IN nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
1.7 Freigaben und Korrekturen
Entwürfe, Konzepte, Texte, Layouts, Visualisierungen, technische Spezifikationen, Designs, Teststände, Prototypen oder sonstige Zwischenstände sind von Kund:innen zeitnah zu prüfen und freizugeben. Freigaben können in Textform erfolgen.
Nach erfolgter Freigabe gelten die betreffenden Leistungen als genehmigt. Spätere Änderungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.
Sofern nicht anders vereinbart, sind übliche Korrekturschleifen in angemessenem Umfang umfasst. Darüber hinausgehender Aufwand ist gesondert zu vergüten.
1.8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an Konzepten, Entwürfen, Texten, Gestaltungen, Fotografien, Bildwelten, Strategien, digitalen Lösungen, Softwarebestandteilen, Datenstrukturen, Präsentationen, künstlerischen Arbeiten und sonstigen Leistungen von BURN-IN verbleiben grundsätzlich bei BURN-IN bzw. den jeweiligen Urheber:innen.
Kund:innen erwerben mit vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht im ausdrücklich vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Nachproduktion oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung von BURN-IN bzw. der jeweiligen Rechteinhaber:innen.
Nicht ausgewählte oder nicht beauftragte Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Skizzen, Vorarbeiten und Ideen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht genutzt werden.
1.9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gegenüber Unternehmer:innen sind erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Übergabe oder Zugang, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
BURN-IN ist zunächst berechtigt, mangelhafte Leistungen innerhalb angemessener Frist zu verbessern oder auszutauschen.
Geringfügige, branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen, insbesondere bei Farben, Materialien, Formaten, Oberflächen, Druckbildern, Bildschirmdarstellungen oder handwerklichen Besonderheiten, stellen keinen Mangel dar.
1.10 Haftung
BURN-IN haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BURN-IN, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
BURN-IN haftet nicht für Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Marken, Rechteketten, Freigaben oder sonstige Materialien, die von Kund:innen bereitgestellt wurden. Kund:innen sichern zu, zur Nutzung solcher Materialien berechtigt zu sein.
1.11 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende nicht öffentliche Informationen, Unterlagen, Kalkulationen, Zugangsdaten, Strategien und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
2. Agenturleistungen
Für Strategie, Kommunikation und kreative Entwicklung.
2.1 Leistungsrahmen
Agenturleistungen von BURN-IN umfassen insbesondere strategische Beratung, Positionierung, Storytelling, Kommunikation, Kampagnen, Text, Bild, Konzept, kuratorische Vermittlung, Markenentwicklung, Fotoshootings, Präsentationen sowie projektbezogene kreative und inhaltliche Leistungen.
2.2 Briefing und Änderungen
Grundlage dieser Leistungen ist das Briefing der Kund:innen.
Änderungen des Briefings, neue Anforderungen oder zusätzliche Abstimmungsschritte nach Projektbeginn gelten als Zusatzleistungen.
2.3 Präsentationen und Konzepte
Unverbindliche Erstgespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.
Vertiefte Konzepte, Präsentationen, Workshops, Vorstudien, Analysen oder strukturierte Projektentwicklungen sind, sofern nicht anders vereinbart, entgeltlich.
Sämtliche im Zuge von Präsentationen oder Vorarbeiten erstellten Konzepte, Ideen, Texte, Strukturen und Gestaltungen bleiben Eigentum von BURN-IN und dürfen ohne Beauftragung nicht genutzt werden.
2.4 Referenznennung
BURN-IN ist berechtigt, abgeschlossene Projekte in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen oder abzubilden, sofern keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
3. Galerie & Kunstverkauf
Für Originale, Editionen und individuelle Arbeiten.
3.1 Geltungsbereich Kunstbereich
Diese Bestimmungen gelten für Originale, Editionen, Drucke, Multiples, Rahmungen, kuratierte Kunstprojekte, Kunstmiete, Auftragskunst und vergleichbare Leistungen im Galerie- und Verkaufsbereich.
3.2 Verfügbarkeit und Zwischenverkauf
Sämtliche Kunstwerke und Editionen stehen unter dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten, sofern ein Werk nicht ausdrücklich schriftlich reserviert wurde.
3.3 Werkangaben und Darstellung
Angaben zu Maßen, Materialien, Oberflächen, Rahmungen, Ausführungen oder Editionen erfolgen nach bestem Wissen.
Geringfügige Abweichungen, insbesondere aufgrund handwerklicher, materialbedingter oder digitaler Darstellungen, sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
Abbildungen im Webshop oder auf der Website dienen der Veranschaulichung und können vom Original leicht abweichen.
3.4 Versand, Übergabe und Gefahr
Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zustellung, Zoll und vergleichbare Nebenkosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Die Gefahr geht bei Unternehmergeschäften mit Übergabe an das Transportunternehmen auf Kund:innen über, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.5 Urheberrecht am Kunstwerk
Mit dem Erwerb eines Kunstwerks geht ausschließlich das Eigentum am physischen Werk über, nicht jedoch ein darüberhinausgehendes urheberrechtliches Nutzungsrecht.
Die Reproduktion, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung oder sonstige Verwertung von Abbildungen des Werks bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber:innen.
3.6 Auftragskunst und individuelle Anfertigungen
Bei individuell beauftragten Werken erfolgt die Leistung auf Basis eines Briefings, einer inhaltlichen Abstimmung und gegebenenfalls von Entwurfs- oder Freigabestufen.
BURN-IN bzw. die jeweilige Künstlerin oder der jeweilige Künstler behält im Rahmen des vereinbarten Konzepts eine angemessene künstlerische Gestaltungsfreiheit.
Individuell angefertigte oder personalisierte Arbeiten sind vorbehaltlich zwingender Verbraucherrechte grundsätzlich von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
4. Webshop & Fernabsatz
Für Online-Bestellungen und Verbraucherinformationen.
4.1 Bestellung im Webshop
Die Darstellung von Produkten im Webshop stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.
Kund:innen können Produkte vor Abschluss der Bestellung überprüfen und Eingabefehler vor Absenden korrigieren.
Der Eingang der Bestellung wird elektronisch bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Vertrags dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
4.2 Zahlungsarten und Lieferung
Es gelten die jeweils im Webshop ausgewiesenen Zahlungsarten.
Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
4.3 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
Für Verbraucher:innen gelten bei Fernabsatzgeschäften die gesetzlichen Rücktrittsrechte.
Nähere Informationen zum Widerrufsrecht sowie das Rücktrittsformular finden sich auf der gesonderten Seite von BURN-IN zum Widerrufsrecht.
Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht, insbesondere bei individuell angefertigten oder eindeutig personalisierten Waren sowie in bestimmten Fällen digitaler Inhalte oder Dienstleistungen, bleiben vorbehalten.
5. IT- & Digitalleistungen
Für Web, Systeme, Support und digitale Umsetzung.
5.1 Geltungsbereich IT
Diese Bestimmungen gelten für IT- und Digitalleistungen, insbesondere Webentwicklung, Website- und Shop-Umsetzungen, technische Beratung, digitale Konzeption, CMS-Arbeiten, Wartung, Support, Integrationen, Schnittstellen, Hosting-nahe Leistungen sowie vergleichbare technische Leistungen.
5.2 Leistungsarten
IT-Leistungen können als Werkleistungen, Dienstleistungen, Wartungsleistungen oder Supportleistungen erbracht werden. Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung.
Soweit kein konkreter Erfolg geschuldet ist, schuldet BURN-IN ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Gesamterfolg.
5.3 Leistungsbeschreibung und Mitwirkung
Grundlage der Leistung sind insbesondere Angebot, Pflichtenheft, User Stories, Ticketbeschreibung, Abstimmungsprotokolle oder sonstige Leistungsbeschreibungen.
Kund:innen haben insbesondere Inhalte, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner:innen, Freigaben sowie erforderliche Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
5.4 Change Requests
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Projektbeginn, nach Freigaben oder während der Umsetzung stellen Change Requests dar.
Solche Änderungen können zu Mehrkosten, Terminverschiebungen oder Anpassungen des Leistungsumfangs führen.
5.5 Abnahme
Werkleistungen sind nach Bereitstellung oder Übergabe von Kund:innen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und abzunehmen.
Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn keine wesentlichen Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich angezeigt werden oder wenn die Leistung produktiv genutzt wird.
5.6 Drittsoftware und Fremdsysteme
Soweit Leistungen auf Komponenten, Diensten oder Infrastrukturen Dritter beruhen, insbesondere Hosting, Domains, Plugins, Module, APIs, SaaS-Dienste, Open-Source-Bestandteile oder Fremdsoftware, gelten zusätzlich deren Bedingungen.
BURN-IN haftet nicht für Änderungen, Ausfälle, Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten oder Leistungsänderungen solcher Drittleistungen, sofern diese nicht von BURN-IN zu vertreten sind.
5.7 Wartung, Support und Verfügbarkeit
Wartung, Updates, Monitoring, Backups, Reaktionszeiten oder Supportleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur laufenden Systemüberwachung, zu regelmäßigen Updates, zu permanenter Verfügbarkeit oder zu einer bestimmten Reaktionszeit.
Eine absolute Fehlerfreiheit, Ausfallsicherheit oder vollständige Sicherheit digitaler Systeme kann nicht zugesichert werden.
5.8 Rechte an Code und digitalen Lösungen
Rechte an individuell für Kund:innen erstellten digitalen Lösungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung und nur im vereinbarten Umfang über.
Allgemeine Methoden, Frameworks, Vorlagen, Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten, Know-how, Konzepte und nicht kundenspezifische Vorarbeiten verbleiben bei BURN-IN.
Open-Source-Komponenten und Drittsoftware unterliegen den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen.
5.9 Datensicherheit und Haftung im IT-Bereich
Kund:innen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für die laufende Sicherung ihrer Daten, Inhalte und Systeme selbst verantwortlich.
BURN-IN haftet nicht für Datenverluste, Sicherheitsvorfälle, Ausfälle oder Inkompatibilitäten, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BURN-IN zurückzuführen sind.
6. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von BURN-IN. Sofern für einzelne Leistungen datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert abgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Die rechtlichen Grundlagen zum Abschluss.
7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von BURN-IN vereinbart. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Bestimmung nur, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Schlussregelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.